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BGH-Urteil: Pseudonyme auf Facebook teilweise erlaubt

Im Rechtsstreit um die Nutzung von Pseudonymen bei Facebook hat der BGH gegen das Soziale Netzwerk entschieden. Da die Fälle von 2018 sind, dürfte sich das Urteil nicht verallgemeinern lassen. Facebook-Nutzer müssen auf dem Sozialen Netzwerk nicht mit ihrem echten Namen auftreten, hat der Bundesgeri