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Urteil: Bauabnahme trotz noch offener Leistungen?


München (dpa/tmn) – Wer ein Fertighaus errichten lässt, beauftragt oft einzelne Leistungen. Bei der Abnahme der Bauleistungen stellt sich daher die Frage: Handelt es sich um eine Endabnahme oder nur um eine Teilabnahme? Nach Ansicht des Oberlandesgerichts München handelt es sich um eine Teilabnahme,