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Verfassungsschutz: »Auswüchse beseitigen, an denen niemand Interesse haben kann«

Observationen, V-Leute, Onlinedurchsuchungen: Bayern muss seinen Verfassungsschutz einhegen. Staatsrechtler Matthias Bäcker über das von ihm erstrittene Grundsatzurteil – und die Folgen für andere Bundesländer.