Für Angestellte der öffentlichen Verwaltung regeln mehrere Tarifverträge, wie viel Vorlauf eine Kündigung benötigt. Dabei gibt es Unterschiede zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Eine Übersicht. Gilt für Beschäftigte grundsätzlich ein Tarifvertrag, unterliegen sie besonderen
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