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Urteil bestätigt: Schwerbehindertenausweis in aller Regel befristet

Stuttgart (dpa/tmn) – Wer einen Schwerbehindertenausweis hat, hat Zugang zu bestimmten Nachteilsausgleichen. Anspruch auf das Dokument hat man mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Der Ausweis muss aber in aller Regel nach einigen Jahren neu ausgestellt werden. Das gilt laut einem