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PC und Co.: Kürzere Abschreibungsdauer für technische Ausstattung

Berlin (dpa/tmn) – Computer und Software für Job oder Studium angeschafft? Dann können Sie die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Und zwar nach neuester Gesetzgebung gleich im ersten Jahr in voller Höhe. Das war bis zuletzt anders. Die Neuerung geht aus einemSchreibendes Bundesfinanzministerium