Vor Gericht wollte die AfD verhindern, als Verdachtsfall eingestuft zu werden – und damit auch, mit geheimdienstlichen Mitteln überwacht zu werden. Die Richter entschieden anders. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) einer Entscheidung des Kölner Verw
