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Urteil gegen Knüppelschwinger: Lärmbelästigung rechtfertigt keine körperliche Gewalt

Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Wer sich durch den Lärm seiner Nachbarn belästigt fühlt, darf nicht einfach körperliche Gewalt anwenden. Das gilt auch wenn die Bitten nach Ruhe nicht gehört werden. Denn wer aus diesem Anlass zu einem Knüppel greift und seinen Nachbarn verletzt, muss am Ende unter Umständ