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Urteil: Finanzamt akzeptiert keine Barzahlung bei Kinderbetreuung

Berlin (dpa/tmn) – Die Kosten für die Kinderbetreuung können steuerlich geltend gemacht werden. Berücksichtigt werden die Ausgaben bis zu einer Höhe von zwei Dritteln, jedoch maximal bis 4000 Euro je Kind im Jahr. Wichtig zu beachten: Die Kinderbetreuungsleistungen müssen durch eine Rechnung oder ei