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Baden-Württemberg: »Infektionsschutzgesetz = Ermächtigungsgesetz« bedeutet Kündigung für Polizeiärztin

Eine Polizeiärztin wurde entlassen, weil sie das Infektionsschutzgesetz mit dem Ermächtigungsgesetz der Nazis verglich. Dagegen ist sie juristisch vorgegangen – erfolglos.