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Rentenbescheid nicht durchgelesen? Völlig ok, sagt das Karlsruher Sozialgericht

Ist es fahrlässig, wenn man einen Rechenfehler am Ende einer mehr als 30-seitigen Rentenauskunft nicht bemerkt? Nein, entschied das Karlsruher Sozialgericht und gab einem ehemaligen Gärtner recht.