Ein Kinobetreiber ist mit der Klage gegen die 2G plus-Regel vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Der Nürnberger Veranstalter hatte gegen die Regel, wonach Geimpfte und Genesene für einen Kinobesuch zusätzlich einen negativen Test vorlegen müssen, einen Eilantrag eingereicht. Diese
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