Hamburg (dpa/tmn) – Sein Auto mal kurzfristig im Bekanntenkreis verleihen – das ist nicht unüblich. Doch sollten sich Besitzer darüber klar sein, wer im Zweifel haftet. Grundsätzlich sind Entleiher in der Pflicht und müssen für alle entstehenden Schäden aufkommen, sagt Anwältin Daniela Mielchen. Nac
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