Die Aussage “Ich bin schuld und meine Versicherung wird das übernehmen” direkt nach einem Autounfall verpflichtet zu nichts. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Eine solche Aussage spiele allenfalls bei der Beweiskette eine Rolle a
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