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Fenster und Türen nachrüsten – Einbruchschutz: Eigentümer müssen WEG um Erlaubnis fragen

Bonn (dpa/tmn) – Wollen Eigentümer ihre Wohnung einbruchsicher machen, müssen sie in der Regel die Miteigentümer des Gebäudes um Erlaubnis bitten. Der Grund: Entsprechende bauliche Maßnahmen betreffen häufig das Gemeinschaftseigentum. Eigentümer dürfen daher nicht einfach im Alleingang Fenster oder