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Ermittlungen im Finanz- und Justizministerium: »Die Gefahr bestand, dass Informationen verloren gehen«

Der Aufreger im Wahlkampf – Staatsanwälte statteten zwei SPD-Ministerien Besuch ab. Ein Gericht hat jetzt entschieden: Der Durchsuchungsbeschluss war rechtens. Die Begründung liest sich wie ein Seitenhieb auf Olaf Scholz.