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Steuer-Tipp – Fahrtenbuch: Finanzamt muss kleine Ungenauigkeiten hinnehmen

Berlin (dpa/tmn) – Viele Arbeitnehmer dürfen ihren Dienstwagen auch privat nutzen. Wer nur wenig privat fährt, kann den Anteil dieser Wege mit einem Fahrtenbuch nachweisen statt auf die dann oft teurere, pauschale Ein-Prozent-Versteuerung zurückzugreifen. Wichtig dabei: Das Fahrtenbuch sollte ordent