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Corona-Hilfen: Hessisches Corona-Sondervermögen ist verfassungswidrig

Hessen wollte seine milliardenschweren Hilfsprogramme in der Coronakrise per Sondervermögen finanzieren – doch das ist verfassungswidrig, entschied der hessische Staatsgerichtshof. Nun muss die Politik eine neue Lösung finden.