Hessen wollte seine milliardenschweren Hilfsprogramme in der Coronakrise per Sondervermögen finanzieren – doch das ist verfassungswidrig, entschied der hessische Staatsgerichtshof. Nun muss die Politik eine neue Lösung finden.

Hessen wollte seine milliardenschweren Hilfsprogramme in der Coronakrise per Sondervermögen finanzieren – doch das ist verfassungswidrig, entschied der hessische Staatsgerichtshof. Nun muss die Politik eine neue Lösung finden.