Germany World

Hubert Aiwanger: Kein Verfahren gegen Freie-Wähler-Chef nach Wahl-Tweet

Noch vor Schließung der Wahllokale hatte Hubert Aiwanger die Ergebnisse einer vermeintlichen Nachwahlbefragung getwittert. Strafrechtliche Konsequenzen hat das nicht: Der Bundeswahlleiter verzichtet auf ein Verfahren.