Das Dortmunder Landgericht hat einen 16-jährigen Jugendlichen aus dem Kreis Recklinghausen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll einen Bekannten in einer Handy-Kurznachricht aufgefordert haben, in einer Moschee oder einer Synagoge ein Blutbad anzurich
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