Berlin (dpa/tmn) – Eine Kündigung vom Arbeitgeber ist für viele ein Worst-Case-Szenario. Aber immerhin können sich Beschäftigte mit dem Gedanken an eine Abfindung trösten. Oder? Nein. “Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nicht immer Anspruch auf eine Abfindung”, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt
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