Der Freispruch gegen die frühere Tierschutzdezernentin der Kieler Staatsanwaltschaft vom Vorwurf der vorsätzlichen Rechtsbeugung ist rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig verwarf die Revision der Kieler Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch, bestätigte eine Sprech
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