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Verbraucherschützer erklären: Gebühren für Zahlungsarten oft unzulässig

Berlin (dpa/tmn) – Manche Unternehmen bitten Kundinnen und Kunden zur Kasse, wenn sie bestimmte bargeldlose Bezahlmethoden nutzen wollen. Allerdings ist das nicht ohne Weiteres zulässig, erklärt die Verbraucherzentrale Berlin. Denn lautGesetzsind Entgelte für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift,