Eine Treppe, die ins Nordeseewatt führt und regelmäßig überspült wird, darf nach Angaben des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) rutschig sein. Ein Handlauf reiche zur Sicherung aus, teilte das Gericht am Dienstag mit. Hintergrund ist die Klage einer Frau, die in Büsum auf einer Treppe
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