Eine Treppe, die ins Nordeseewatt führt und regelmäßig überspült wird, darf nach Angaben des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) rutschig sein. Ein Handlauf reiche zur Sicherung aus, teilte das Gericht am Dienstag mit. Hintergrund ist die Klage einer Frau, die in Büsum auf einer Treppe
