In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof das Bundesfinanzministerium aufgefordert, die Rentenbesteuerung anzupassen. Der zuständige Staatssekretär möchte die Entscheidung darüber der nächsten Bundesregierung überlassen.
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In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof das Bundesfinanzministerium aufgefordert, die Rentenbesteuerung anzupassen. Der zuständige Staatssekretär möchte die Entscheidung darüber der nächsten Bundesregierung überlassen.