In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof das Bundesfinanzministerium aufgefordert, die Rentenbesteuerung anzupassen. Der zuständige Staatssekretär möchte die Entscheidung darüber der nächsten Bundesregierung überlassen.

In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof das Bundesfinanzministerium aufgefordert, die Rentenbesteuerung anzupassen. Der zuständige Staatssekretär möchte die Entscheidung darüber der nächsten Bundesregierung überlassen.