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Gericht: Maskenverweigerin darf am Unterricht teilnehmen

Die Schülerin einer privaten Ersatzschule darf trotz ihrer Weigerung, regelmäßige Coronatests durchzuführen und eine medizinische Maske zu tragen, nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab der Schülerin in einem Beschluss vom Dienstag im Eilverfahren Recht (Az