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Klimaschutzgesetz: Vermieter sollen 50 Prozent der CO2-Preis-Kosten tragen


Berlin (dpa) – Vermieter sollen künftig die Hälfte der Kosten für den seit 1. Januar geltenden CO2-Preis auf Öl und Gas tragen. Das geht nach langem Koalitionsstreit aus einem Beschluss hervor, den die Bundesregierung am Mittwoch begleitend zum geänderten Klimaschutzgesetz gefasst hat.