Germany World

Werden psychische Erkrankungen als Berufskrankheiten anerkannt?


Ein Rettungssanitäter erlebte im Dienst grausige Einsätze, darunter bei einem Amoklauf. Er hat einen Zusammenbruch. Nach geltendem Recht ist das keine Folge des Berufs. Doch diese Bewertung könnte sich ändern.