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Gericht stoppt Berechnung der Säumniszuschläge


Die bisherige Berechnung der Säumniszuschläge bei Kindergeldrückforderungen durch die Familienkassen ist nach einem rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichts Köln rechtswidrig. Es sei eine Entscheidung zugunsten der Kindergeldbezieher, sagte ein Gerichtssprecher am Montag der Deutschen Presse-Agentu