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Corona-Notbremse: Auch Nachtreisen von Ausgangsbeschränkung betroffen


Wer touristische Reisen geplant hat, die in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr stattfinden, sollte lieber umplanen. Ab einer Inzidenz von 100 sind nur noch berufliche Fahrten in den Nachtstunden erlaubt.