Wer touristische Reisen geplant hat, die in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr stattfinden, sollte lieber umplanen. Ab einer Inzidenz von 100 sind nur noch berufliche Fahrten in den Nachtstunden erlaubt.

Wer touristische Reisen geplant hat, die in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr stattfinden, sollte lieber umplanen. Ab einer Inzidenz von 100 sind nur noch berufliche Fahrten in den Nachtstunden erlaubt.