Der Bremer Senat hat die Corona-Verordnung geändert und dabei hauptsächlich die Quarantäne-Regeln angepasst. Danach gilt als quarantänepflichtige Kontaktperson, wer für mindestens zehn Minuten engen Kontakt, das heißt unter 1, 5 Meter Abstand, zu einer infizierten Person hatte, ohne dabei einen Mund-
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