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Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig


Berlin ließ Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen einfrieren und setzte Mietobergrenzen. Das verstößt nach Überzeugung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz: Das Land habe seine Kompetenzen überschritten.