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Verkehrsrecht – Handy am Steuer: Telefon am Ohr oder nur Bart gekämmt?


Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Wer ein Handy während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung nutzt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Behauptung, etwas anderes wie etwa eine Bartbürste genutzt zu haben, sollte nachweisbar sein. Ansonsten kann ein Gericht das als Schutzbehauptung werten. Das zeigt ein Urt