Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Wer ein Handy während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung nutzt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Behauptung, etwas anderes wie etwa eine Bartbürste genutzt zu haben, sollte nachweisbar sein. Ansonsten kann ein Gericht das als Schutzbehauptung werten. Das zeigt ein Urt
Related Articles
Corona-Schnelltest: Werden jetzt die Schnelltests knapp?
Die vierte Coronawelle trifft Deutschland heftiger als erwartet. Jetzt sollen Schnelltests wieder kostenlos werden – und auch die Nachfrage nach Selbsttests steigt. Vielerorts sind sie bereits Mangelware.
NFL will Corona-infizierten Spielern das Gehalt streichen
In der Vorsaison wurden einige Spiele der Footballliga wegen Coronafällen verlegt. Jetzt will die NFL Teams mit Covid-Infektionen drakonisch bestrafen – es sei denn, die Spieler waren geimpft.
Audi célèbre le retour des États-Unis à l’accord de Paris sur le climat
Oui, c’est une bonne nouvelle. L’année 2021 a bien commencé, mais l’annonce du retour des États-Unis à l’Accord de Paris sur le climat a remonté le moral de beaucoup. Alors que les marques automobiles commencent à s’orienter vers un avenir plus propre, la nouvelle vient comme un rappel positif de l’importance de la transition vers […]