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Corona-Einschränkungen für Geschäft sind kein Mietmangel


Betreiber von Geschäften können wegen Corona-Einschränkungen keinen Mietmangel geltend machen und damit die Miete reduzieren. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte am Freitag die gerichtliche Verurteilung einer Geschäftsbetreiberin zur vollen Mietzahlung (Az. 2 U 143/20). Die Mieterin eines Ges