In Hamburg können Buchhandlungen, Blumenläden und Gartenmärkte wieder öffnen. Das sieht die neue Corona-Verordnung des Senats vor, die heute wirksam wird. Voraussetzungen sind ein Hygienekonzept und eine durch die Größe der Verkaufsfläche begrenzte Kundenzahl. Auch Baumärkte dürfen ihre abgegrenzten
