Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot von touristischen Tagesausflügen über einen Umkreis von 15 Kilometern hinaus vorläufig gekippt. Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot von touristischen Tagesausflügen über einen Umkreis von 15 Kilometern hinaus vorläufig gekippt. Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel.