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Urteil: Kirche muss Anlageentscheidungen nicht offenlegen


Das Erzbistum Köln muss keine Auskunft darüber geben, wie es seine Kirchensteuergelder anlegt. Das hat das Oberverwaltungsgericht am Dienstag in Münster entschieden. Eine Journalistin wollte vom Erzbistum Informationen darüber erhalten, in welche Anlageformen welcher Unternehmen es Einnahmen aus Kir