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Horst Seehofer über Verfassungsschützer nach AfD-Gerichtsentscheid: „Da platzt mir der Kragen“


Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD laut Gerichtsentscheid vorerst nicht beobachten – weil die entsprechende Einstufung als Rechtextremismus-Verdachtsfall zuvor öffentlich bekannt wurde. Innenminister Seehofer ist empört.