Berlin (dpa/tmn) – Menschen, die einen Unfall hatten, können daraus entstandene Nachteile bezüglich ihrer Rentenansprüche bei der Rentenversicherung geltend machen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Nachteile können entstehen, wenn versicherte Arbeitnehmerinnen und Arb
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