Seit 2011 können Straftäter nach der Haft mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden. Nun hat das Bundesverfassungsgericht zwei Beschwerden abgewiesen.

Seit 2011 können Straftäter nach der Haft mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden. Nun hat das Bundesverfassungsgericht zwei Beschwerden abgewiesen.