Berlin (dpa/tmn) – Viele Mieter haben die Nebenkostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2019 erhalten. Hat der Vermieter die Abrechnung vorgelegt, haben Mieter das Recht die Abrechnung zu überprüfen, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Beanstandungen muss der Mieter bis zum Ablauf des 12. Monats