Im Streit um mehr Zuschauer bei den Spielen der Fußball-Bundesliga hat der 1. FC Köln am Freitagabend auch vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen keinen Erfolg gehabt. Die Verfassungsrichter lehnten den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Beschränkung auf 10.000 Zus
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