Die Chemnitzer Oberbürgermeisterwahl war nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts der Stadt rechtens. Die Klage einer Familie wies die 5. Kammer ab, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Die Kläger hatten den Angaben nach moniert, dass die Altersgrenze von 18 Jahren für Wahlberechtig