Karlsruhe (dpa) – Reihenhaus-Bewohner sollten besser zweimal nachdenken, bevor sie in die Außenwand zum Nachbarn eigenmächtig Löcher bohren. In vielen Fällen gehört die Wand nämlich nur dem Nachbarn und dessen Erlaubnis ist zwingend nötig. Das geht aus einemUrteil des Bundesgerichtshofs (BGH)aus dem
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