Bautzen (dpa/tmn) – Auch unverschuldet Geschädigte haben eine sogenannte Plicht zur Schadenminderung. Wer dieser aber nachkommt, muss nicht damit rechnen, dass etwa ein Anspruch auf Nutzungsausfall verloren geht. Beispielsweise wenn eine Reparatur länger als gewöhnlich dauert. Das zeigt ein Urteil d
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